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Diese Geschäftsbedingungen (diese "Geschäftsbedingungen") regeln zusammen mit allen Kreditanträgen, Angeboten, Aufträgen und Rechnungen (jeweils ein "Verkaufsdokument" und zusammen mit diesen "Geschäftsbedingungen" der "Vertrag"), die von JERGENS, INC. ("Jergens") an den Käufer ("Käufer") ausgestellt werden, jeden Verkauf von Produkten durch Jergens an den Käufer ("Produkte").
1. Ausschließliche Bedingungen
Die Parteien beabsichtigen, dass der Vertrag die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Verkauf von Produkten ausschließlich regelt und kontrolliert. Die Annahme der Produkte durch den Käufer ist strikt auf die Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags beschränkt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, werden zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die in einer Bestellung oder einer anderen Anfrage oder Mitteilung des Käufers enthalten sind und sich auf die Produkte beziehen, oder jeder Versuch, den Vertrag zu ändern, zu ersetzen, zu ergänzen oder anderweitig zu ändern, den Vertrag nicht ändern und sind für die Parteien nicht bindend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und einem Verkaufsdokument haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang, mit Ausnahme von Bestimmungen, die sich auf die Beschreibung, die Menge, die Spezifikationen, den Preis oder die Zahlung der Produkte beziehen; in diesem Fall hat das entsprechende Verkaufsdokument Vorrang.
2. Verkauf von Produkten; Preis und Zahlung
(a) Jergens verkauft dem Käufer die in der jeweiligen Verkaufsunterlage aufgeführten Produkte zu den in der jeweiligen Verkaufsunterlage genannten Preisen und Zahlungsbedingungen (die "Preise"). Ohne Einschränkung des Vorstehenden können die angegebenen Preise bis zur Annahme einer Bestellung durch Jergens ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Alle Preise verstehen sich ausschließlich aller Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie aller anderen ähnlichen Steuern, Abgaben, Zölle und Gebühren jeglicher Art, die von einer staatlichen Behörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Alle Preise basieren darauf, dass der Käufer bei jedem Produkt eine Über- oder Unterschreitung von höchstens 10 % der bestellten Mengen akzeptiert.
(b) Jergens kann modifizierte Versionen von Standardprodukten oder speziell angefertigte Produkte ("Sonderbestellungen") innerhalb der folgenden Parameter anbieten: (a) Es können Mindestproduktionsmengen erforderlich sein; (b) eine Genehmigung der Spezifikation (d.h. eine (d) Sonderbestellungen können nicht storniert oder zurückgegeben werden, sobald Jergens die Produktionsgenehmigung erhalten hat; (e) Sonderbestellungen unterliegen vor der Annahme von Bestellungen/Nachbestellungen einer Preisüberprüfung; (f) die Lieferzeit für Sonderbestellungen muss bei Auftragseingang mit Jergens abgestimmt werden; und (g) es kann eine Anzahlung verlangt werden.
(c) Damit Jergens auch weiterhin Produkte von höchster Qualität zu angemessenen Preisen anbieten kann, ist ein Mindestbestellwert von $50,00 netto (ohne Fracht- und Bearbeitungsgebühren) erforderlich. Bestellungen unter $50,00 werden mit einer Kleinauftragsgebühr von $10,00 bearbeitet.
(d) Jergens nimmt eine Bestellung an, indem es die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Produkte an den Käufer ausliefert, je nachdem, was zuerst eintritt. Jergens ist berechtigt, eine Bestellung abzulehnen oder eine bereits angenommene Bestellung zu stornieren, und zwar ohne Haftung oder Vertragsstrafe und ohne Verzicht auf die Rechte oder Rechtsmittel von Jergens im Rahmen des Vertrags, indem es den Käufer schriftlich unter Angabe des entsprechenden Datums der Ablehnung oder Stornierung benachrichtigt. Alle Bestellungen und Verträge unterliegen der Annahme durch den Hauptsitz von Jergens.
(e) Der Käufer ist verpflichtet, alle fälligen Zahlungen an Jergens zu den auf dem jeweiligen Verkaufsdokument genannten Bedingungen in sofort verfügbaren Mitteln zu leisten. Der Käufer hat auf alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem niedrigeren der nach geltendem Recht zulässigen Zinssätze zu zahlen, die täglich berechnet und monatlich aufgezinst werden. Der Käufer hat Jergens alle Kosten zu erstatten, die bei der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen, insbesondere angemessene Anwaltskosten.
(f) Der Verkauf von Produkten erfolgt auf der Basis von Festpreisen. Bestellungen können vom Käufer nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Jergens storniert werden (eine "genehmigte Rückgabe"). Eine genehmigte Rücksendung muss von Jergens in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgenommen werden, und jede Gutschrift erfolgt vorbehaltlich angemessener Gebühren und Kosten, die Jergens entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für (1) alle zum Stückpreis abgeschlossenen Arbeiten, (2) in Arbeit befindliche Arbeiten auf der Grundlage des Prozentsatzes ihrer Fertigstellung, multipliziert mit dem Stückpreis der Bestellung, (3) Rohmaterial, (4) nicht amortisierte Werkzeuge, (5) Engineering, (6) Wiedereinlagerung und (7) Versand- und Bearbeitungskosten sowie andere Jergens entstandene Stornierungskosten.
(g) Der Käufer ist nicht berechtigt, Beträge, die er Jergens schuldet, einzubehalten, zu verrechnen oder mit anderen Beträgen zu verrechnen, die Jergens ihm schuldet, und erkennt an, dass er nach dem Vertrag, anderen Vereinbarungen, Dokumenten oder Gesetzen kein Recht dazu hat.
3. Produktänderungen
Jergens ist bestrebt, seine Produkte ständig zu verbessern. Daher behält sich Jergens das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen an der Technik, dem Design, den Spezifikationen, der Bauweise oder der Lieferung vorzunehmen, ohne dass sich daraus irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Käufer oder einem Benutzer der Produkte ergeben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, empfiehlt Jergens dem Käufer, die aktuellste Produktzeichnung von der Jergens-Website(www.jergensinc.com) herunterzuladen oder sich mit einem Jergens-Kundendienstmitarbeiter unter der Rufnummer 1-800-537-4367 in Verbindung zu setzen, um die aktuellen Abmessungen und Spezifikationen eines Produkts zu überprüfen, bevor er eine Bestellung aufgibt.
4. Zertifizierungen
Jergens kann bestimmte Zertifizierungen (z. B. C of C, DFARS, RoHS, MIL-SPEC und PPAP) anbieten. Alle Zertifizierungsanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in der Bestellung des Käufers aufgeführt werden. Für bestimmte Zertifizierungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Weitere Informationen finden Sie unter Zertifizierungspakete und -kosten.
5. Versand
(a) Die Produkte werden an oder um das geschätzte Lieferdatum geliefert, das auf dem entsprechenden Verkaufsdokument angegeben ist. Alle Produkte werden FOB Versandstelle geliefert. Jergens haftet nicht für Verspätungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports. Jergens versendet die Produkte an den auf dem jeweiligen Verkaufsdokument angegebenen Ort (die "Lieferstelle") unter Verwendung der Standardmethoden von Jergens für Verpackung und Versand, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jergens kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Vertragsstrafe Teillieferungen von Produkten an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer ist verpflichtet, für die gelieferten Produkte zu zahlen, unabhängig davon, ob mit einer solchen Lieferung alle im Rahmen des Verkaufsdokuments erworbenen Produkte ganz oder teilweise erfüllt werden.
(b) Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung von Produkten nicht an oder ist Jergens nicht in der Lage, die Produkte zu liefern, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat: (i) geht das Verlustrisiko für die Produkte auf den Käufer über; (ii) gelten die Produkte als geliefert; (iii) ist Jergens nach eigenem Ermessen berechtigt, die Produkte bis zur Abholung durch den Käufer zu lagern, woraufhin der Käufer für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet; und (iv) entschädigt der Käufer Jergens für alle anderen damit verbundenen Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die Jergens infolge einer solchen Verzögerung entstehen.
(c) Als Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises der Produkte gewährt der Käufer Jergens hiermit ein Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Rechten, Ansprüchen und Beteiligungen des Käufers an den Produkten, unabhängig davon, wo sie sich befinden, und unabhängig davon, ob sie jetzt bestehen oder später entstehen oder von Zeit zu Zeit erworben werden, sowie an allen Zugängen, Ersetzungen oder Änderungen der Produkte sowie an allen Erlösen (einschließlich Versicherungserlösen) aus den vorgenannten Bereichen. Dieses Sicherungsrecht stellt ein Kaufsicherungsrecht nach dem Ohio Uniform Commercial Code dar.
6. Inspektion und Zurückweisung von nicht konformen Produkten
Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu inspizieren ("Inspektionsfrist"). Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte akzeptiert hat, sofern er Jergens nicht schriftlich über nicht konforme Produkte während des Inspektionszeitraums informiert und schriftliche Nachweise oder andere von Jergens geforderte Unterlagen vorlegt. "Fehlerhafte Produkte" sind gelieferte Produkte, bei denen Jergens nach eigenem Ermessen feststellt, dass sie (a) von Jergens beschädigt wurden oder (b) nicht mit den in den jeweiligen Verkaufsunterlagen aufgeführten Spezifikationen übereinstimmen. Jergens wird nach eigenem Ermessen (i) die nicht konformen Produkte durch konforme Produkte ersetzen oder (ii) den anteiligen Preis für die nicht konformen Produkte gutschreiben oder erstatten. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die in diesem Abschnitt dargelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers für die Lieferung vertragswidriger Produkte sind. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Abschnitts erfolgen alle Verkäufe von Produkten an den Käufer auf Einwegbasis, und der Käufer hat kein Recht, Produkte an Jergens zurückzugeben.
7. Eingeschränkte Garantie
(a) Jergens ist stolz darauf, für seine Kunden einen Mehrwert zu schaffen, und ist bestrebt, Produkte zu liefern, die die Erwartungen übertreffen. Daher ist Jergens ein nach ISO 9001: 2015 zertifizierter Hersteller, und seine Mittel- und Seitenzugringe sind CE-zertifiziert. Zu diesem Zweck garantiert Jergens dem Käufer, dass die Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind (die "beschränkte Garantie"). Mit Ausnahme der eingeschränkten Garantie werden die Produkte "wie besehen" verkauft, und Jergens übernimmt keinerlei Garantie für die Produkte, einschließlich einer Garantie für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz, den Geschäftsverlauf, den Leistungsverlauf, den Handelsbrauch oder auf andere Weise.
(b) Produkte, die von Dritten hergestellt wurden ("Drittprodukte"), können Produkte darstellen, enthalten, in ihnen enthalten sein, in sie eingebaut, an ihnen befestigt oder mit ihnen zusammen verpackt sein. Produkte von Drittanbietern fallen nicht unter die beschränkte Garantie, und die einzigen Garantien, die für Produkte von Drittanbietern gelten, sind die Garantien des Herstellers der Produkte von Drittanbietern, soweit sie auf den Käufer übertragbar sind. Um Zweifel auszuschließen, gibt Jergens keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Produkte von Drittanbietern ab, einschließlich Garantien für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentumsgarantien oder Garantien gegen die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz, den Handelsverkehr, die Geschäftspraxis oder anderweitig begründet sind. Von Jergens durchgeführte Reparaturen an (a) Produkten von Drittanbietern oder (b) Produkten, die auf ein Versagen von Produkten von Drittanbietern zurückzuführen sind, werden vom Käufer zu den jeweils gültigen Tarifen von Jergens bezahlt.
(c) Jergens haftet nicht für eine Verletzung der beschränkten Garantie, es sei denn: (i) der Käufer Jergens innerhalb von 10 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich über den Mangel mit einer angemessenen Beschreibung informiert; (ii) Jergens nach Erhalt der Mitteilung in angemessener Weise Gelegenheit gegeben wird, die Produkte zu untersuchen; (iii) der Käufer sich mit dem Kundendienst von Jergens in Verbindung setzt und eine Genehmigung zur Rücksendung von Material einholt; (iv) der Käufer die Produkte auf seine Kosten zur Untersuchung an den Geschäftssitz von Jergens zurücksendet; und (v) Jergens die Behauptung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, überprüft.
(d) Jergens haftet nicht für eine Verletzung der beschränkten Garantie, wenn: (i) der Käufer die Produkte nach dieser Mitteilung weiter verwendet; (ii) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die Anweisungen von Jergens zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte nicht befolgt hat; (iii) ein Dritter die Produkte beschädigt; (iv) der Käufer oder ein Dritter die Produkte verändert oder repariert; (v) die Produkte vom Käufer entworfen oder bereitgestellt wurden; oder (vi) der Klagegrund nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Klage geltend gemacht wird.
(e) Vorbehaltlich der Abschnitte 7(c) und 7(d) wird Jergens im Hinblick auf mangelhafte Produkte nach eigenem Ermessen entweder: (i) die Produkte (oder das mangelhafte Teil) reparieren oder ersetzen oder (ii) den Preis der Produkte zum anteiligen Vertragssatz gutschreiben oder erstatten.
(f) DIE IN ABSCHNITT 7(e) ANGEGEBENEN RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON JERGENS FÜR JEDE VERLETZUNG DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE.
8. Haftungsbeschränkung
(a) JERGENS HAFTET IN KEINEM FALL FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTEN, BEILÄUFIGEN, SPEZIELLEN, EXEMPLARISCHEN, STRAFRECHTLICHEN ODER ERHÖHTEN SCHADEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENEN UMSATZ ODER WERTMINDERUNG, DIE AUS PRODUKTEN ODER DER VEREINBARUNG ENTSTANDEN SIND, UNABHÄNGIG DAVON, (A) OB DIESE SCHÄDEN VORAUSGESAGT WAREN, (B) OB EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, (C) AUF WELCHE RECHTLICHE ODER BILLIGE THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGES) SICH DER ANSPRUCH STÜTZT, UND (D) OB EIN VEREINBARTES ODER ANDERES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
(b) IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG von JERGENS, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT PRODUKTEN ODER DER VEREINBARUNG ERGEBT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBT, DIE SUMME DER AN JERGENS FÜR DIE PRODUKTE GEZAHLTEN BETRÄGE, DIE ZUR ANSPRUCHSBEANTRAGUNG GEFÜHRT haben.
(c) Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden trägt der Käufer das gesamte Risiko und die Haftung für die durch die Verwendung der Produkte erzielten Ergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um Betriebskosten, allgemeine Wirksamkeit, Erfolg oder Misserfolg handelt, DER ALLGEMEINEN WIRKSAMKEIT, DES ERFOLGS ODER VERSAGENS UND UNGEACHTET ALLER MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN AUSSAGEN VON JERGENS, DIE SICH AUF DIE VERWENDUNG DER PRODUKTE BEZIEHEN, SEI ES DURCH TECHNISCHE BERATUNG ODER ANDERWEITIG.
9. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten (und allen begleitenden Informationen, Spezifikationen und Zeichnungen), einschließlich aller Nachbildungen, Kopien, Ableitungen, Verbesserungen oder Nachkommen davon, liegen bei Jergens ("Jergens IP") und verbleiben bei Jergens, und der Käufer hat unter keinen Umständen ein Recht aus oder an Jergens IP. Der Käufer darf das geistige Eigentum von Jergens nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jergens nutzen.
10. Werkzeugbau
Die Tatsache, dass Jergens es für notwendig erachtet, Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen oder Lehren in Rechnung zu stellen, bedeutet nicht, dass Jergens Eigentümer ist oder das Recht hat, diese Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen oder Lehren aus dem Werk von Jergens zu entfernen, es sei denn, Jergens hat dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Einhaltung von Gesetzen
Der Käufer ist verpflichtet, alle in- und ausländischen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten, die für den Kauf und die Verwendung der Produkte gelten. Der Käufer verfügt über alle Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse, die er benötigt, um die Produkte zu besitzen und zu nutzen und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und ist verpflichtet, diese aufrechtzuerhalten.
12. California Proposition 65
Alle von Jergens hergestellten, vertriebenen oder bereitgestellten Produkte, die der Käufer erwirbt, sei es für den Vertrieb, den Wiederverkauf, die Verwendung oder anderweitig, werden in Übereinstimmung mit dem kalifornischen Gesetz Proposition 65 und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen etikettiert. Der Käufer ist verpflichtet, Jergens über jedes Produkt ohne Proposition-65-Kennzeichnung zu informieren. Nach Eingang einer solchen Mitteilung bei Jergens wird Jergens den Käufer nach eigenem Ermessen anweisen, entweder (a) alle oder einen Teil der Produkte an Jergens zurückzusenden, woraufhin Jergens die zurückgesandten Produkte durch ordnungsgemäß gekennzeichnete Produkte ersetzt, oder (b) alle oder einen Teil der Produkte zu behalten, wobei Jergens in diesem Fall Etiketten und weitere Anweisungen für die Kennzeichnung dieser Produkte bereitstellt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, Jergens die Einhaltung aller Anweisungen zu bestätigen, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Proposition 65 und anderen von Jergens von Zeit zu Zeit in angemessener Weise geforderten Bestimmungen erteilt werden. Der Käufer verpflichtet sich, Jergens für alle Ansprüche, Klagen und Prozesse schadlos zu halten, die sich aus einem tatsächlichen oder angeblichen Verstoß gegen die Proposition 65 ergeben und in irgendeiner Weise mit einem von Jergens an den Käufer gelieferten Produkt zusammenhängen.
13. Entschädigung
Der Käufer verpflichtet sich, Jergens und seine Anteilseigner, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten (zusammenfassend als "freigestellte Partei" bezeichnet) von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Mängeln, Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Vergleichen, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgeldern, Kosten, Gebühren oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, sowie die Kosten für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aus dem Vertrag und die Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsanbietern, die in irgendeiner Weise mit einem Anspruch in Zusammenhang stehen, der sich aus (a) den Produkten, (b) der Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten des Käufers, (c) der Verletzung des Vertrags durch den Käufer oder (d) der Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten durch den Käufer ergibt oder damit zusammenhängt. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Jergens keine Vergleiche schließen.
14. Versicherung
Der Käufer ist verpflichtet, zu jeder Zeit eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in wirtschaftlich angemessener Höhe für Todesfälle, Körperverletzungen und Sachschäden abzuschließen. Auf Verlangen hat der Käufer diesen Versicherungsschutz durch Vorlage einer Versicherungsbescheinigung gegenüber Jergens nachzuweisen. Die Haftung des Käufers aus dem Vertrag ist nicht auf die Versicherungssumme beschränkt.
15. Beendigung
Zusätzlich zu den im Vertrag vorgesehenen Rechtsbehelfen kann Jergens den Vertrag und alle Verkaufsunterlagen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Käufer: (i) einen fälligen Betrag nicht zahlt; (ii) den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt oder einhält; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Konkursantrag stellt oder ein Konkurs-, Zwangsverwaltungs-, Sanierungs- oder Abtretungsverfahren zugunsten von Gläubigern gegen ihn einleitet oder eingeleitet hat.
16. Vertrauliche Informationen
Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Jergens, insbesondere die Bedingungen und Bestimmungen aller Verkaufsunterlagen, unabhängig davon, ob sie mündlich offengelegt oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf anderen Medien offengelegt oder zugänglich gemacht werden und unabhängig davon, ob sie als "vertraulich" gekennzeichnet sind oder nicht, sind vertraulich und dürfen vom Käufer ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags verwendet werden und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Jergens offengelegt oder kopiert werden. Auf Verlangen von Jergens hat der Käufer alle Dokumente und sonstigen Materialien, die vertrauliche Informationen von Jergens enthalten, unverzüglich zurückzugeben. Jergens hat im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt Anspruch auf Unterlassung. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die: (a) allgemein bekannt sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; oder (c) die der Käufer rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten hat.
17. Kumulative Rechtsbehelfe
Alle Rechte und Rechtsmittel von Jergens, die in diesem Vertrag vorgesehen sind, sind kumulativ und nicht ausschließlich, und die Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels durch Jergens schließt nicht die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsmittel aus, die jetzt oder später nach dem Gesetz, nach Billigkeitsrecht, nach dem Gesetz, in einem anderen Vertrag zwischen den Parteien oder anderweitig zur Verfügung stehen.
18. Anwaltshonorare
In allen Streitigkeiten, die die Produkte oder den Vertrag betreffen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten und Auslagen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen, Kosten für Nachforschungen, Kosten für die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern oder anderen professionellen Beratern, die die obsiegende Partei unterstützen, sowie andere angemessene Auslagen, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, auf die diese Partei möglicherweise Anspruch hat.
19. Abtretung
Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jergens abtreten oder übertragen. Jede angebliche Abtretung, Übertragung oder Delegation, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung, Übertragung oder Delegation entbindet den Käufer von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
20. Unabhängiger Auftragnehmer
Jede Partei wird im Rahmen der Vereinbarung als unabhängiger Auftragnehmer betrachtet. Die Beziehung zwischen den Parteien ist weder als die eines Arbeitgebers und eines Arbeitnehmers noch als die einer Partnerschaft, eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Agentur jeglicher Art auszulegen. Keine der Parteien hat das Recht, die andere Partei vertraglich oder anderweitig zu binden.
21. Drittbegünstigte
Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 13 zielt keine Bestimmung des Vertrags darauf ab, anderen Personen als den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern Rechte, Vorteile, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus dem Vertrag zu übertragen.
22. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages oder macht sie in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.
23. Verzug
Jegliche Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Jergens aus dem Vertrag ist insoweit entschuldigt, als die Verzögerung oder Nichterfüllung durch ein Ereignis oder Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereichs von Jergens liegen (insbesondere Naturkatastrophen, Embargos, Epidemien, behördliche Anordnungen, Explosionen, Unruhen, Kriege, terroristische Handlungen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verzögerungen oder sonstige Betriebsstörungen sowie Mangel an ausreichender Energie oder Transportmöglichkeiten).
24. Verzichtserklärungen
Ein Verzicht von Jergens auf eine der Vertragsbestimmungen ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von Jergens unterzeichnet wurde. Eine Verzichtserklärung von Jergens gilt nicht als Verzicht auf Versäumnisse, Verstöße oder Nichterfüllung, die nicht ausdrücklich in einer solchen schriftlichen Verzichtserklärung genannt werden, unabhängig davon, ob diese ähnlicher oder anderer Natur sind und ob sie vor oder nach der Verzichtserklärung eintreten.
25. Bekanntmachungen
Alle Mitteilungen im Rahmen oder gemäß dem Vertrag gelten als ordnungsgemäß übermittelt, wenn sie (a) an Jergens, 15700 South Waterloo Rd. Cleveland, OH 44110 und an den Käufer an eine zuvor Jergens mitgeteilte Adresse, persönlich, per Kurier, per Einschreiben oder Rückschein, per FedEx oder UPS oder (b) per E-Mail an eine von der empfangenden Partei schriftlich angegebene Adresse (mit Empfangsbestätigung).
26. Gesamte Vereinbarung; Änderungen
Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle anderen mündlichen und schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand der Vereinbarung beziehen. Die Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert, modifiziert oder ergänzt werden.
27. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Ohio und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm (des Bundesstaates Ohio oder einer anderen Gerichtsbarkeit) zur Anwendung kommt, die die Anwendung von Gesetzen einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Bundesstaates Ohio zur Folge hätte. Jegliche Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, oder die im Rahmen der Vereinbarung in Betracht gezogenen Angelegenheiten, sind ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten in Cleveland, Ohio, anhängig zu machen, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen derartigen Klagen, Handlungen oder Verfahren und verzichtet auf jeglichen Einwand aufgrund eines unzulässigen Gerichtsstandes oder eines forum non conveniens. Weder das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, das Einheitliche Gesetz über den Abschluss von Verträgen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen noch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen von 1980 (und dessen Änderungen oder Nachfolger) sind auf den Vertrag anwendbar.
